Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Flohmarktregeln für den Nachtflohmarkt 2026 der Narrenzunft Seegockel
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Versandartikel (Abzeichen,Kalender,…)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V., Industrieweg 4, 88045 Friedrichshafen, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Onlineshop der Narrenzunft Seegockel“) betreibt unter der Webseite https://shop.nz-seegockel.de einen Online-Shop für Waren und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://shop.nz-seegockel.de.
(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewünschten Ware, der gewählten Dienstleistung(en),
- Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
- Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
- Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
- Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, Bestätigung einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung,
- Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
- Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V., Industrieweg 4, 88045 Friedrichshafen, Deutschland zustande.
(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
- Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
- Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware und Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.
§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: [ Platziere den Wert für default_delivery_time_text ] nach dem Eingang der Zahlung).
(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland.
(6) Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, tragen Sie die uns hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausüben. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch Sie die in der Widerrufsbelehrung von uns hierzu getroffenen Regelung.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 7 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 8 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Flohmarktregeln für den Nachtflohmarkt 2026 der Narrenzunft Seegockel
Stand: 30.03.26
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Teilnehmer des Flohmarktes der Narrenzunft Seegockel Friedrichshafen (im Folgenden Veranstalter genannt). Mit der Anmeldung zum Flohmarkt des Veranstalters erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen an.
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss und Weiterverkauf
1. Um sich als Teilnehmer des Flohmarkts anzumelden, muss eine Verkaufsfläche innerhalb des unter §7 benannten Veranstaltungsgeländes gebucht werden. Die Buchung erfolgt online über das im Internet bereitgestellte Buchungsformular. Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot über den Erwerb einer Verkaufsfläche auf dem Veranstaltungsgelände an den Veranstalter dar. Bei Buchung der Verkaufsfläche muss der Abschnitt innerhalb des Veranstaltungsgeländes benannt werden, in dem sich die Verkaufsfläche befinden soll.
Für die Buchung einer Verkaufsfläche ist eine Buchungsgebühr (Standgebühr) zu entrichten. Mit Abgabe der Buchung wird die entsprechende Verkaufsfläche reserviert. Die Reservierung ist auf einen Zeitraum von zwei Wochen nach Abgabe der Buchung befristet, innerhalb dessen die Standgebühr zu entrichten ist. Erfolgt innerhalb dieser Reservierungsfrist beim Veranstalter kein Zahlungseingang, erlischt die Reservierung.
Die Buchung muss dem Veranstalter spätestens zum 29. August 2026 zugegangen sein. Später eingegangene Buchungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Zusendung des Buchungsformulars begründet keinen Anspruch auf Zuteilung einer Verkaufsfläche.
2. Der Veranstalter kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Buchungsgebühr annehmen. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung. Die hiervon losgelöste Zusendung der Rechnungs- und Flohmarktunterlagen erfolgt im Zeitraum zwischen Mitte April und Ende August 2026.
Der Vertragsschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Flohmarktes seitens der Stadt Friedrichshafens sowie vorbehaltlich einer etwaigen pandemiebegründeten Absage (siehe § 17 Abs.7)
3. Verkaufsflächen, die bis zum 31. August 2026 nicht gebucht wurden, können am Freitag, 11.September 2026 ab 16:00 Uhr und Samstag, den 12. September 2026 ab 06:00 Uhr, vor Ort am Infostand des Veranstalters an der Musikmuschel gegen Barzahlung gebucht werden.
4. Durch die Buchungsbestätigung wird dem Kunden grundsätzlich eine Fläche innerhalb des gewünschten Abschnitts garantiert.
5. Ein Weiterverkauf der gebuchten Standfläche ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, von den betreffenden Teilnehmern eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR zu verlangen und die Räumung der Verkaufsflächen anzuordnen.
§ 3 Gewerblicher Verkauf
Die Teilnahme gewerblicher bzw. professioneller Verkäufer ist nicht gestattet.
Mit der Teilnahme garantiert der Teilnehmer, Privatverkäufer zu sein und Waren lediglich in einem haushaltsüblichen Rahmen anzubieten.
Teilnehmer, die während des Flohmarkts als professionelle Verkäufer identifiziert werden, oder über den haushaltsüblichen Rahmen hinaus Neuware anbieten, haben eine Zusatzgebühr zu entrichten. Die Höhe der Zusatzgebühr liegt im Ermessen des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Verstoß beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung anzuzeigen und den Teilnehmer ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 4 Zulässige Verkaufsware
Zum Handel zugelassene Waren sind alle Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt ansammeln. Das gewerbliche Anbieten von Neuwaren ist nicht gestattet.
Darüber hinaus ist das Anbieten von Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unzulässig sind.
Hierzu gehören: Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb die Rechte Dritter verletzt (z. B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken, Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster), Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Schusswaffen nebst Munition, Hieb- und Stoßwaffen sowie sonstige Waffen im Sinne des Waffengesetzes, radioaktive Stoffe, explosionsgefährliche Stoffe, Gifte und gesundheitsgefährdende Chemikalien, Druckbehälter im Sinne der Druckbehälter-Verordnung, menschliche Organe, lebende Tiere sowie die Produkte und Präparate geschützter Tierarten, geschützte Pflanzen sowie deren Produkte und Präparate, Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktgesetzes, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wertpapiere mit Ausnahme von Briefmarken und historischen Aktien, Kredite, Versicherungen und Bausparverträge.
Ein Verstoß hat den sofortigen Platzverweis ohne Erstattung der Standgebühren zur Folge.
Ausdrücklich verboten ist auch das Anbieten von Speisen und Getränke. Ausgenommen hiervon sind die vom Veranstalter genehmigten Versorgungsstände.
§ 5 Gebühren und Zahlung
1. Die Verkaufsflächen werden in laufenden Metern verkauft. Die Standgebühr pro Laufmeter beträgt 15,00 EUR.
2. Für Anhänger an der Verkaufsfläche wird zusätzlich eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Diese Anhänger müssen innerhalb der gebuchten Standfläche stehen. (Achtung: Im Bereich 2A können aus Platzgründen leider keine Anhänger am Standplatz dazu gebucht werden.)
3. Eine Überschreitung der gebuchten und bestätigten Standfläche wird mit 15,00 EUR pro Laufmeter sowie einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet.
3. Kinder sind von den Gebühren befreit, sofern sie gebrauchte, kinderspezifische Waren auf ebenerdigen Verkaufsdecken anbieten. Für Kinder ist eine spezielle Verkaufsfläche im Bereich der Musikmuschel im Abschnitt 2A reserviert. Entsprechende Stände müssen in diesem Bereich nicht über das Internet reserviert werden.
4. Zusätzlich zu den Standgebühren fällt eine Müllkaution von 20,00 EUR an, die bei sauberem Verlassen der Verkaufsfläche erstattet wird.
5. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Vergabe der Verkaufsflächen
Die vom Veranstalter ausgestellte Buchungsbestätigung ist für die Platzvergabe verbindlich. Die genaue Position der gebuchten Stände wird den Teilnehmern mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zugewiesen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, lediglich die von ihm reservierte und bezahlte Verkaufsfläche zu belegen. Das Überschreiten der ihm zugewiesenen Verkaufsfläche hat eine nachträgliche Gebührenzahlung zur Folge (§5 Punkt 2). Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, den Standbetreiber von der Veranstaltung auszuschließen.
Jeder Teilnehmer hat seine schriftliche Buchungsbestätigung bei sich zu führen. Sie ist den Ordnern und Mitarbeitern des Veranstalters auf Verlangen vorzuzeigen. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Nachweis für die Entrichtung der Müllkaution. Die Buchungsbestätigung wird bei Erstattung der Müllkaution vom Veranstalter einbehalten.
Die genaue Position Ihres gebuchten Standes wird Ihnen am Freitag, den 11.September 2026, ab 16:00 Uhr und am Samstag, den 12. September 2026, ab 06.00 Uhr an der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände (Graf-Zeppelin-Haus), am Infostand an der Musikmuschel oder an der Ausfahrt am Gondelhafen zugewiesen.
Das selbsttätige Reservieren bzw. Aufbauen Ihres Standes auf dem Veranstaltungsgelände vor den oben angegebenen Uhrzeiten ist untersagt. Bei etwaigen Verstößen behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Erstattung von Gebühren auszuschließen.
§ 7 Veranstaltungsgelände
Veranstaltungsgelände des Flohmarktes ist die Uferstraße im Bereich von der Einfahrt am Graf-Zeppelin-Haus bis zur Ausfahrt am Spitalkeller. Bei Bedarf kann das Veranstaltungsgelände vorbehaltlich der Genehmigung der Stadt Friedrichshafen um die Bereiche Karlstraße (bis Ausfahrt Adenauerplatz) sowie Schanzstraße (bis Parkplatz Rathaus) erweitert werden.
Stände dürfen nur auf dem als Veranstaltungsgelände ausgezeichnetem Gelände positioniert werden. Darüber hinausgehende Stände werden nicht zugelassen und müssen abgebaut werden.
Das Veranstaltungsgelände ist in folgende Abschnitte unterteilt:
1 zwischen Lammgarten und Musikmuschel
2 zwischen Musikmuschel und Höhe Kriegerdenkmal
3 am Gondelhafen zwischen Kriegerdenkmal und Spitalkeller.
§ 8 Aufbau & Verkaufsstart:
Für die Anlieferung der Stände und Waren gelten folgende Ein- und Ausfahrtszeiten:
Freitag, 11.09.2026: Einfahrt und Aufbau zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr:
Abschnitt 1 Seite A+B: Einfahrt: 18:30 bis 19:00 Uhr
Aufbau/Ausfahrt: 19:00 bis 19:30 Uhr
Abschnitt 2: Einfahrt: 18:00 bis 18:30 Uhr
Aufbau/Ausfahrt: 18:30 bis 19:00 Uhr
Abschnitt 3: Einfahrt: 17:30 bis 18:00 Uhr
Aufbau/Ausfahrt: 18:00 bis 18:30 Uhr
Verkaufsstart ab 19:30 Uhr
Samstag, 12.09.2026: Einfahrt, Aufbau und Ausfahrt zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr (Uferstraße) bzw. 7.30 Uhr (freies Veranstaltungsgelände).
Verkaufsstart ab 7.30 Uhr
Die Ein- und Ausfahrtszeiten sowie die Abfolge der Einfahrten nach Abschnitten ist zwingend zu befolgen. Der vorzeitige Aufbau der Verkaufsstände ist nicht gestattet.
Das unbefugte Errichten von Ständen auf verkauften Verkaufsflächen ist untersagt. Die Ordner sind angewiesen, diese Flächen freizuhalten.
§ 9 Einrichtung der Stände
1. Die Nutzung von Notstromaggregaten z. B. zur Beleuchtung des Standes wird seitens des Veranstalters toleriert, sofern weder Gefahren noch Lärmbelästigung (insbesondere in den Nachtstunden) ausgeht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb von Notstromaggregaten zu unterbinden. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und führen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.
2. Um die Sicherheit während der Veranstaltung zu gewährleisten und Brände zu verhindern, ist das Verwenden brennender Kerzen als Lichtquelle nur in Gläsern gestattet. Offene Feuer sind strengstens untersagt.
3. Musikgruppen dürfen während der Veranstaltung nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters auftreten. Liegt eine entsprechende Genehmigung seitens des Veranstalters vor, so muss auf einen halbstündigen Auftritt eine halbstündige Pause folgen. Des Weiteren muss der Auftretende/ müssen die Auftretenden sich eigenständig um die Abwicklung der GEMA-Belange kümmern. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Organisationsarbeit (bspw. Beantragung o.ä.) in Bezug auf GEMA-Belange. Daneben haftet er weder für etwaige Kosten in Bezug auf GEMA-Belange noch in sonstiger Form.
§ 10 Veranstaltungsende
Die Veranstaltung endet am Samstag, den 12.09.2026 um 18:00 Uhr. Über eine vorzeitige Einfahrt entscheidet der Veranstalter. Die Räumung der Verkaufsfläche hat bis 19:00 Uhr zu erfolgen.
§ 11 Kinder
Für Kinder ist im Abschnitt 2A eine spezielle Verkaufsfläche reserviert, in der sie kostenlos Waren anbieten können (siehe §5 Punkt 3). Aus Sicherheitsgründen sind Aufbauten jeglicher Art (bspw. Stühle, Tische, Sonnenschirme etc.) nicht zulässig. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 12 Kraftfahrzeuge
Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Kraftfahrzeugen sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten lediglich während den unter § 9 benannten Ein- und Ausfahrtszeiten. Widerrechtlich auf dem Veranstaltungsgelände abgestellte Kraftfahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Parkmöglichkeiten gegen Entgelt befinden sich in der Nähe des Veranstaltungsgeländes (bspw. die Parkhäuser Graf-Zeppelin-Haus, Stadtbahnhof, und Altstadt). Größere Kraftfahrzeuge können auf dem Seeparkplatz am hinteren Hafen (Eckenerstr. 16) oder auf dem Parkplatz am Strandbad Friedrichshafen (Königsweg) ebenfalls gegen Entgelt abgestellt werden.
§ 13 Müllentsorgung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Verkaufsfläche nach Ende der Veranstaltung sauber und ordentlich zu verlassen. Von ihm erzeugter Müll hat er selbstständig zu entsorgen. Verunreinigungen oder unsachgemäße Entsorgung von Altwaren werden zur Anzeige gebracht.
§ 14 Müllkaution
Der Veranstalter erhebt eine Müllkaution in Höhe von 20,00 EUR. Sie ist gemeinsam mit den Standgebühren zu entrichten. Sofern die Verkaufsfläche entsprechend den Vorgaben des § 13 verlassen wird, wird dem Teilnehmer die Kaution gegen Vorlage der Buchungsbestätigung erstattet.
§ 15 Anweisungen der Ordner
Den Weisungen des Veranstalters und dessen Personal ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Teilnehmer führen.
§ 16 Gewährleistung und Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich, jedoch spätestens vor Ende der Veranstaltung anzuzeigen. Bei verspäteten Meldungen ist der Veranstalter nicht zu etwaigem Schadensersatz verpflichtet.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Verkaufsfläche für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
§ 17 Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Stornogebühr
1. Die Nichtteilnahme des Kunden entbindet diesen grundsätzlich nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Er bleibt insbesondere zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer vorschlagen und hat somit die Möglichkeit seine Verpflichtungen abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
2. Der Rücktritt des Kunden bedarf der Schriftform. Er gilt als rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter hierzu schriftlich sein Einverständnis gibt.
3. Der Veranstalter kann sein Einverständnis zum Rücktritt davon abhängig machen, ob die gebuchte Standfläche anderweitig vergeben werden kann.
4. Tritt der Kunde bis einschließlich 31. Juli 2026 vom Vertrag zurück, so behält der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 25% der gezahlten Gebühren ein. Bei einem Rücktritt bis 31. August 2026 behält der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 50% der gezahlten Gebühren einbehalten. Bei einem Rücktritt nach dem 31. August 2026 ist eine Erstattung der Gebühren ausgeschlossen.
5. Witterungsverhältnisse, hohe/tiefe Temperaturen oder starker Niederschlag berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt.
6. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. Schadensersatzansprüche des Kunden infolge Absage der Veranstaltung sind ausgeschlossen.
7. Wird die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung der bereits bezahlten Standgebühren. Die Erstattung der Standgebühr entfällt ebenfalls, sofern die Veranstaltung aus Gründen abgesagt wird, die nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen (bspw. höhere Gewalt, Anweisungen der städtischen Behörden oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen). §17 Abs. 6, Satz 2 gilt entsprechend.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Wir empfehlen, diese Flohmarktregeln auszudrucken und aufzubewahren.
Narrenzunft Seegockel
im Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V.
Zunftmeister Oliver Venus
Vereinsheim: Industrieweg 4, 88045 Friedrichshafen
Telefon:07541-24819
E-Mail: flohmarkt@nz-seegockel.de
