im Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V.
 
Onlineshop der Narrenzunft Seegockel

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Versandartikel (Abzeichen,Kalender,…)
  • Flohmarktregeln für den Nachtflohmarkt 2024 der Narrenzunft Seegockel

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Versandartikel (Abzeichen,Kalender,…)

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Widerrufsrecht
11. Ausschluss des Widerrufsrechts
12. Rücksendungen
13. Rücksendekosten bei Widerruf
14. Speicherung des Vertragstextes
15. Datenschutz
16. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der

Narrenzunft Seegockel Friedrichshafen (im Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V.)
Zunftmeister Oliver Venus
Industrieweg 4
88045 Friedrichshafen
(nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Sie erreichen uns per E-Mail unter shop@nz-seegockel.de oder über die obige Postadresse.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.
3.2 Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.3. Über die Schaltfläche „Kaufen“ gibt der Kunde einen verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.4. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf der Versandkostenseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
5.2. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird der Verkäufer eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde.

9. Haftung

9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

11. Datenschutz
11.1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Verkäufer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
11.3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
11.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
12.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.2. Vertragssprache ist deutsch.

Flohmarktregeln für den Nachtflohmarkt 2024 der Narrenzunft Seegockel

FLOHMARKTREGELN FÜR DEN
NACHTFLOHMARKT DER NARRENZUNFT SEEGOCKEL
AN DER UFERSTRASSE IN FRIEDRICHSHAFEN AM 13./14. SEPTEMBER 2024
Stand: 04.04.24
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Teilnehmer
des Flohmarktes der Narrenzunft Seegockel Friedrichshafen (im Folgenden
Veranstalter genannt). Mit der Anmeldung zum Flohmarkt des Veranstalters
erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen an.
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss und Weiterverkauf

  1. Um sich als Teilnehmer des Flohmarkts anzumelden, muss eine Verkaufs-
    fläche innerhalb des unter §7 benannten Veranstaltungsgeländes gebucht
    werden. Die Buchung kann online über das im Internet bereitgestellte Bu-
    chungsformular erfolgen. Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot über
    den Erwerb einer Verkaufsfläche auf dem Veranstaltungsgelände an den Ver-
    anstalter dar. Bei Buchung der Verkaufsfläche muss der Abschnitt innerhalb
    des Veranstaltungsgeländes benannt werden, in dem sich die Verkaufsfläche
    befinden soll.
    Für die Buchung einer Verkaufsfläche ist eine Buchungsgebühr (Standgebühr)
    zu entrichten. Mit Abgabe der Buchung wird die entsprechende Verkaufsflä-
    che reserviert. Die Reservierung ist auf einen Zeitraum von zwei Wochen nach
    Abgabe der Buchung befristet, innerhalb dessen die Standgebühr zu entrich-
    ten ist. Erfolgt innerhalb dieser Reservierungsfrist beim Veranstalter kein Zah-
    lungseingang, erlischt die Reservierung.
    Die Buchung muss dem Veranstalter spätestens zum 31. Juli 2024 zugegan-
    gen sein. Später eingegangene Buchungen können nicht mehr berücksichtigt
    werden.
    Die Zusendung des Buchungsformulars begründet keinen Anspruch auf Zutei-
    lung einer Verkaufsfläche.
    2.. Der Veranstalter kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Ein-
    gang der Buchungsgebühr annehmen. Die Annahme erfolgt durch die Zusen-
    dung einer schriftlichen Buchungsbestätigung. Die hiervon losgelöste Zusen-
    dung der Rechnungs- und Flohmarktunterlagen erfolgt im Zeitraum zwischen
    Mitte April und Ende August 2024.
    Der Vertragsschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Flohmarktes sei-
    tens der Stadt Friedrichshafens sowie vorbehaltlich einer etwaigen pandemie-
    begründeten Absage (siehe § 17 Abs.7)
  2. Verkaufsflächen, die bis zum 31. August 2024 nicht gebucht wurden, kön-
    nen am Freitag 13.September 2024 ab 16:00 Uhr und Samstag, den 14. Sep-
    tember 2024 ab 06:00 Uhr, vor Ort am Infostand des Veranstalters an der Mu-
    sikmuschel gegen Barzahlung gebucht werden.
  3. Durch die Buchungsbestätigung wird dem Kunden grundsätzlich eine Fläche
    innerhalb des gewünschten Abschnitts garantiert.
  4. Ein Weiterverkauf der gebuchten Standfläche ist nicht gestattet. Zuwider-
    handlungen werden zur Anzeige gebracht. Daneben ist der Veranstalter be-
    rechtigt, von den betreffenden Teilnehmern eine Vertragsstrafe in Höhe von
    500,00 EUR zu verlangen und die Räumung der Verkaufsflächen anzuordnen.
    § 3 Gewerblicher Verkauf
    Die Teilnahme gewerblicher bzw. professioneller Verkäufer ist nicht gestattet.
    Mit der Teilnahme garantiert der Teilnehmer, Privatverkäufer zu sein und Wa-
    ren lediglich in einem haushaltsüblichen Rahmen anzubieten.
    Teilnehmer, die während des Flohmarkts als professionelle Verkäufer identifi-
    ziert werden, oder über den haushaltsüblichen Rahmen hinaus Neuware an-
    bieten, haben eine Zusatzgebühr zu entrichten. Die Höhe der Zusatzgebühr
    liegt im Ermessen des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich das Recht
    vor, den Verstoß beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung anzu-
    zeigen und den Teilnehmer ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.
    § 4 Zulässige Verkaufsware
    Zum Handel zugelassene Waren sind alle Gebrauchtwaren, die sich üblicher-
    weise im Haushalt ansammeln. Das gewerbliche Anbieten von Neuwaren ist
    nicht gestattet.
    Darüber hinaus ist das Anbieten von Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Er-
    werb aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen dieser Teil-
    nahmebedingungen unzulässig sind.
    Hierzu gehören: Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb die Rechte Drit-
    ter verletzt (z. B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken, Patente, Ge-
    brauchs- oder Geschmacksmuster), Propagandamittel und Kennzeichen ver-
    fassungswidriger Organisationen, Schusswaffen nebst Munition, Hieb- und
    Stoßwaffen sowie sonstige Waffen im Sinne des Waffengesetzes, radioaktive
    Stoffe, explosionsgefährliche Stoffe, Gifte und gesundheitsgefährdende Che-
    mikalien, Druckbehälter im Sinne der Druckbehälter-Verordnung, menschli-
    che Organe, lebende Tiere sowie die Produkte und Präparate geschützter Tier-
    arten, geschützte Pflanzen sowie deren Produkte und Präparate, Arzneimittel
    im Sinne des Arzneimittelgesetzes und Medizinprodukte im Sinne des Medi-
    zinproduktgesetzes, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Grund-
    stücke und grundstücksgleiche Rechte, Wertpapiere mit Ausnahme von Brief-
    marken und historischen Aktien, Kredite, Versicherungen und Bausparver-
    träge.
    Ein Verstoß hat den sofortigen Platzverweis ohne Erstattung der Standgebüh-
    ren zur Folge.
    Ausdrücklich verboten ist auch das Anbieten von Speisen und Getränke. Aus-
    genommen hiervon sind die vom Veranstalter genehmigten Versorgungs-
    stände.
    § 5 Gebühren und Zahlung
  5. Die Verkaufsflächen werden in laufenden Metern verkauft. Die Standge-
    bühr pro Laufmeter beträgt 15,00 EUR.
  6. Für Anhänger an der Verkaufsfläche wird zusätzlich eine Gebühr von 10,00
    EUR erhoben. Diese Anhänger müssen innerhalb der gebuchten Standfläche
    stehen. (Achtung: Im Bereich 2A können aus Platzgründen leider keine Anhä-
    nger am Standplatz dazu gebucht werden.)
  7. Eine Überschreitung der gebuchten und bestätigten Standfläche wird mit
    15,00 EUR pro Laufmeter sowie einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von
    50,00 EUR berechnet.
  8. Kinder sind von den Gebühren befreit, sofern sie gebrauchte, kinderspezifi-
    sche Waren auf ebenerdigen Verkaufsdecken anbieten. Für Kinder ist eine
    spezielle Verkaufsfläche im Bereich der Musikmuschel im Abschnitt 2A reser-
    viert. Entsprechende Stände müssen in diesem Bereich nicht über das Internet
    reserviert werden.
  9. Zusätzlich zu den Standgebühren fällt eine Müllkaution von 20,00 EUR an,
    die bei sauberem Verlassen der Verkaufsfläche erstattet wird.
  10. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehr-
    wertsteuer.
    § 6 Vergabe der Verkaufsflächen
    Die vom Veranstalter ausgestellte Buchungsbestätigung ist für die Platz-
    vergabe verbindlich. Die genaue Position der gebuchten Stände wird den Teil-
    nehmern mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zugewiesen.
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, lediglich die von ihm reservierte und be-
    zahlte Verkaufsfläche zu belegen. Das Überschreiten der ihm zugewiesenen
    Verkaufsfläche hat eine nachträgliche Gebührenzahlung zur Folge (§5 Punkt
    2). Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, den Standbetreiber von
    der Veranstaltung auszuschließen.
    Jeder Teilnehmer hat seine schriftliche Buchungsbestätigung bei sich zu füh-
    ren. Sie ist den Ordnern und Mitarbeitern der Veranstalter auf Verlangen vor-
    zuzeigen. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Nachweis für die Ent-
    richtung der Müllkaution. Die Buchungsbestätigung wird bei Erstattung der
    Müllkaution vom Veranstalter einbehalten.
    Die genaue Position Ihres gebuchten Standes wird Ihnen am Freitag, den
    13.September 2024, ab 16:00 Uhr und am Samstag, den 14. September 2024,
    ab 06.00 Uhr an der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände (Graf-Zeppelin-
    Haus), am Infostand an der Musikmuschel oder an der Ausfahrt am Gondel-
    hafen zugewiesen.
    Das selbsttätige Reservieren bzw. Aufbauen Ihres Standes auf dem Veranstal-
    tungsgelände vor den oben angegebenen Uhrzeiten ist untersagt. Bei etwai-
    gen Verstößen behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Ver-
    anstaltung ohne Erstattung von Gebühren auszuschließen.
    § 7 Veranstaltungsgelände
    Veranstaltungsgelände des Flohmarktes ist die Uferstraße im Bereich von der
    Einfahrt am Graf-Zeppelin-Haus bis zur Ausfahrt am Spitalkeller. Bei Bedarf
    kann das Veranstaltungsgelände vorbehaltlich der Genehmigung der Stadt
    Friedrichshafen um die Bereiche Karlstraße (bis Ausfahrt Adenauerplatz) so-
    wie Schanzstraße (bis Parkplatz hinter) erweitert werden.
    Stände dürfen nur auf dem als Veranstaltungsgelände ausgezeichnetem Ge-
    lände positioniert werden. Darüber hinausgehende Stände werden nicht zu-
    gelassen und müssen abgebaut werden.
    Das Veranstaltungsgelände ist in folgende Abschnitte unterteilt:
    1 zwischen Lammgarten und Musikmuschel
    2 zwischen Musikmuschel und Höhe Kriegerdenkmal
    3 am Gondelhafen zwischen Kriegerdenkmal und Spitalkeller.

§ 8 Aufbau & Verkaufsstart:
Für die Anlieferung der Stände und Waren gelten folgende Ein- und Ausfahrts-
zeiten:
Freitag, 13.09.2024: Einfahrt und Aufbau zwischen 17:30 Uhr und
19:30 Uhr:
Abschnitt 1 Seite A+B: Einfahrt: 18:30 bis 19:00 Uhr
Aufbau/Ausfahrt: 19:00 bis 19:30 Uhr
Abschnitt 2: Einfahrt: 18:00 bis 18:30 Uhr
Aufbau/Ausfahrt: 18:30 bis 19:00 Uhr
Abschnitt 3: Einfahrt: 17:30 bis 18:00 Uhr
Aufbau/Ausfahrt: 18:00 bis 18:30 Uhr
Verkaufsstart ab 19:30 Uhr
Samstag, 14.09.2024: Einfahrt, Aufbau und Ausfahrt zwischen 6.00
Uhr und 7.00 Uhr (Uferstraße) bzw. 7.30 Uhr
(freies Veranstaltungsgelände).
Verkaufsstart ab 7.30 Uhr
Die Ein- und Ausfahrtszeiten sowie die Abfolge der Einfahrten nach Abschnit-
ten ist zwingend zu befolgen. Der vorzeitige Aufbau der Verkaufsstände ist
nicht gestattet.
Das unbefugte Errichten von Ständen auf verkauften Verkaufsflächen ist un-
tersagt. Die Ordner sind angewiesen, diese Flächen freizuhalten.
§ 9 Einrichtung der Stände

  1. Die Nutzung von Notstromaggregaten z. B. zur Beleuchtung des Standes
    wird seitens des Veranstalters toleriert, sofern weder Gefahren noch Lärmbe-
    lästigung (insbesondere in den Nachtstunden) ausgeht. Der Veranstalter be-
    hält sich das Recht vor, den Betrieb von Notstromaggregaten zu unterbinden.
    Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten Zuwiderhandlungen
    werden zur Anzeige gebracht und führen zum sofortigen Ausschluss des Teil-
    nehmers.
  2. Um die Sicherheit während der Veranstaltung zu gewährleisten und Brände
    zu verhindern, ist das Verwenden brennender Kerzen als Lichtquelle nur in
    Gläsern gestattet. Offene Feuer sind strengstens untersagt.
  3. Musikgruppen dürfen während der Veranstaltung nur nach vorheriger Ge-
    nehmigung des Veranstalters auftreten. Liegt eine entsprechende Genehmi-
    gung seitens des Veranstalters vor, so muss auf einen halbstündigen Auftritt
    eine halbstündige Pause folgen. Des Weiteren muss der Auftretende/ müssen
    die Auftretenden sich eigenständig um die Abwicklung der GEMA-Belange
    kümmern. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Organisationsarbeit (bspw.
    Beantragung o.ä.) in Bezug auf GEMA-Belange. Daneben haftet er weder für
    etwaige Kosten in Bezug auf GEMA-Belange noch in sonstiger Form.
    § 10 Veranstaltungsende
    Die Veranstaltung endet am Samstag, den 14.09.2024 um 18:00 Uhr. Über
    eine vorzeitige Einfahrt entscheidet der Veranstalter. Die Räumung der Ver-
    kaufsfläche hat bis 19:00 Uhr zu erfolgen.
    § 11 Kinder
    Für Kinder ist im Abschnitt 2A eine spezielle Verkaufsfläche reserviert, in der
    sie kostenlos Waren anbieten können (siehe §5 Punkt 3). Aus Sicherheitsgrün-
    den sind Aufbauten jeglicher Art (bspw. Stühle, Tische, Sonnenschirme etc.)
    nicht zulässig. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern haften für
    ihre Kinder.
    § 12 Kraftfahrzeuge
    Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Kraftfahrzeugen sowie das Ab-
    stellen von Kraftfahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestat-
    tet. Ausnahmen gelten lediglich während den unter § 9 benannten Ein- und
    Ausfahrtszeiten. Widerrechtlich auf dem Veranstaltungsgelände abgestellte
    Kraftfahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Park-
    möglichkeiten gegen Entgelt befinden sich in der Nähe des Veranstaltungsge-
    ländes (bspw. die Parkhäuser Graf-Zeppelin-Haus, Stadtbahnhof, und Alt-
    stadt). Größere Kraftfahrzeuge können auf dem Seeparkplatz am hinteren Ha-
    fen (Eckenerstr. 16) oder auf dem Parkplatz am Strandbad Friedrichshafen
    (Königsweg) ebenfalls gegen Entgelt abgestellt werden.
    § 13 Müllentsorgung
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Verkaufsfläche nach Ende der Veranstal-
    tung sauber und ordentlich zu verlassen. Von ihm erzeugter Müll hat er selbst-
    ständig zu entsorgen. Verunreinigungen oder unsachgemäße Entsorgung von
    Altwaren werden zur Anzeige gebracht.
    § 14 Müllkaution
    Der Veranstalter erhebt eine Müllkaution in Höhe von 20,00 EUR. Sie ist ge-
    meinsam mit den Standgebühren zu entrichten. Sofern die Verkaufsfläche
    entsprechend den Vorgaben des § 13 verlassen wird, wird dem Teilnehmer
    die Kaution gegen Vorlage der Buchungsbestätigung erstattet.
    § 15 Anweisungen der Ordner
    Den Weisungen des Veranstalters und dessen Personal ist Folge zu leisten. Zu-
    widerhandlungen können zum Ausschluss der Teilnehmer führen.
    § 16 Gewährleistung und Haftung
    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungs-
    gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schäden sind
    dem Veranstalter unverzüglich, jedoch spätestens vor Ende der Veranstaltung
    anzuzeigen. Bei verspäteten Meldungen ist der Veranstalter nicht zu etwai-
    gem Schadensersatz verpflichtet.
    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Verkaufsfläche für
    den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der Veranstalter haftet
    nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
    § 17 Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Stornogebühr
  4. Die Nichtteilnahme des Kunden entbindet diesen grundsätzlich nicht von
    seinen vertraglichen Verpflichtungen. Er bleibt insbesondere zur Zahlung der
    vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Der Kunde kann einen
    Ersatzteilnehmer vorschlagen und hat somit die Möglichkeit seine Verpflich-
    tungen abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Ersatzteilneh-
    mer zu akzeptieren.
  5. Der Rücktritt des Kunden bedarf der Schriftform. Er gilt als rechtswirksam
    vereinbart, wenn der Veranstalter hierzu schriftlich sein Einverständnis gibt.
  6. Der Veranstalter kann sein Einverständnis zum Rücktritt davon abhängig
    machen, ob die gebuchte Standfläche anderweitig vergeben werden kann.
  7. Tritt der Kunde bis einschließlich 31. Juli 2024 vom Vertrag zurück, so behält
    der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 25% der gezahlten Gebühren
    ein. Bei einem Rücktritt bis 31. August 2024 behält der Veranstalter eine Stor-
    nogebühr in Höhe von 50% der gezahlten Gebühren einbehalten. Bei einem
    Rücktritt nach dem 31. August2024 ist eine Erstattung der Gebühren ausge-
    schlossen.
  8. Witterungsverhältnisse, hohe/tiefe Temperaturen oder starker Nieder-
    schlag berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt.
  9. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe
    von Gründen abzusagen. Schadensersatzansprüche des Kunden infolge Ab-
    sage der Veranstaltung sind ausgeschlossen.
  10. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt unter Berücksichtigung der zum
    Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnung über infektionsschüt-
    zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verord-
    nung) des Landes Baden-Württembergs. Sofern die pandemische Lage eine
    Absage der Veranstaltung erforderlich macht, gelten die Regelungen des § 17
    Abs. 8 entsprechend.
  11. Wird die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung der
    bereits bezahlten Standgebühren. Die Erstattung der Standgebühr entfällt
    ebenfalls, sofern die Veranstaltung aus Gründen abgesagt wird, die nicht in
    den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen (bspw. höhere Gewalt,
    Anweisungen der städtischen Behörden oder auf Grund gesetzlicher Bestim-
    mungen). §17 Abs. 6, Satz 2 gilt entsprechend.
    § 18 Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirk-
    sam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen
    nicht berührt.

    Wir empfehlen, diese Flohmarktregeln auszudrucken und aufzubewahren.

    Narrenzunft Seegockel
    im Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V.
    Zunftmeister Oliver Venus
    Vereinsheim: Industrieweg 4, 88045 Friedrichshafen
    Telefon: 07541-24819
    E-Mail: flohmarkt@nz-seegockel.de